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Über Anwaltskanzlei Dr. Manfred Schneider
Dr. Manfred Schneider war vor der Tätigkeit als Rechtsanwalt langjährig in zwei internationalen Industriekonzernen in den Abteilungen "Recht und Kooperationen" sowie "M & A" tätig. Deswegen betreut die Kanzlei ausschließlich wirtschaftsrechtlich orientierte Mandate, und hier insbesondere aus den Bereichen des Unternehmens- und des Arbeitsrechts. Dr. Schneider ist über seine Qualifikation als Rechtsanwalt hinaus noch zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert.Darüber hinaus ist die Anwaltskanzlei Dr. Manfred Schneider Veranstalter des Konstanzer Arbeitsrechtstags sowie des Saarbrücker Arbeitsrechtstags.
Dies sind die Tätigkeiten der Anwaltskanzlei Dr. Schneider:
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle
- Gewerblicher Rechtsschutz
- nationales und internationales Vertragsrecht
- Entwicklungsvereinbarungen, Lizenzen, Kooperationen
- Gewerbliches Mietrecht, Recht der Immobilien