Unser Unternehmen, mit Sitz in Dresden, ist seit Juni 2007 in der Kampfmittelbeseitigung tätig. Wir unterliegen hinsichtlich der technischen Durchführung der Kontrolle der zuständigen staatlichen Stellen. Die Dresdner Bohrgesellschaft verfügt über die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz, ausgestellt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Dresden.
Die Erlaubnis beinhaltet das Aufsuchen, Erkennen und Bergen sowie die Aufbewahrung, Beförderung und Überlassung von Kampfmitteln beider Weltkriege, der ehemaligen NVA und der GUS-Streitkräfte innerhalb der Betriebsstätte.
Die Dresdner Bohrgesellschaft verfügt über umsichtiges Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Munition und Explosivstoffen. Seit Beginn unserer Tätigkeit arbeiten wir unfallfrei.
Die Sicherheit auf den Räumstellen wird durch erfahrenes Aufsichtspersonal gewährleistet, das über einen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz verfügt. Die Befähigungsscheininhaber haben zum Teil die Ausbildung als Feuerwerker/Munitionstechnischer Offizier bei der ehemaligen NVA oder Bundeswehr absolviert. Alle Mitarbeiter unseres Unternehmens werden durch betriebsinterne Weiterbildung, sowie durch staatlich anerkannte Fachlehrgänge weiter für ihre Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung qualifiziert.
Der Schwerpunkt unser Tätigkeit lag bislang auf der Tiefensondierung (Bohrlochsondierung) mittels computergestützter Suchtechnik, auf der Oberflächensondierung mittels Metallsuchgeräten oder Eisendetektoren, sowie auf der visuellen Kontrolle von Baumaßnahmen. Die Tätigkeiten schließen die manuelle oder maschinelle Freilegung, Identifizierung und Bergung der ermittelten Anomalien ein.