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Über Gemeinschaftspraxis Sprachtherapie Sabine Bögershausen und Kathrin Kühne
Herzlich willkommen bei Gemeinschaftspraxis Sprachtherapie Sabine Bögershausen und Kathrin Kühne!Zur Aufnahme einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept).
Die Kosten der Therapie übernimmt dann die dort eingetragene Krankenkasse.
Erwachsene müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,- € leisten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
Bei chronisch Erkrankten besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick:
- Logopädie
- Sprachtherapie
- Schlucktherapie
- Legasthenie
Falls Sie Termine vereinbaren möchten, rufen Sie uns an unter: 05141-981724. Da wir unseren Patienten zuliebe die Behandlung nicht immer unterbrechen können, sprechen Sie bitte ggf. auf den Anrufbeantworter.
Ihre Gemeinschaftspraxis Sprachtherapie Sabine Bögershausen und Kathrin Kühne